Grundsteuer einfach erklärt

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken zahlen jährlich Grundsteuer. Diese Grundsteuer berechnet sich nach dem Wert des Grundstücks, Gebäudes oder Betriebs, das auf ihm errichtet ist. Erhoben wird die Grundsteuer auf sämtlichen Grundbesitz, d.h. Gebäude ebenso wie Betriebe der Land- und Fortwirtschaft.

Im heutigen Fachartikel berichten wir ausführlich über die Grundsteuer. Wir erklären, welche Arten der Grundsteuer es gibt, wie sie sich zusammensetzt und wie man sie berechnet.

Was wird mit der Grundsteuer finanziert?

Da die Grundsteuer bundesweit von den Gemeinden erhoben wird, fließen die Beträge direkt in die kommunalen Kassen. Diese werden dann bspw. zur Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Schwimmbädern oder Büchereien genutzt oder für Investitionen bspw. in die örtliche Infrastruktur eingesetzt. Laut dem Bundesministerium für Finanzen beliefen sich die Grundsteuereinnahmen in den letzten Jahren bei rund 15 Milliarden Euro jährlich, was belegt, dass die Grundsteuer eine besonders wichtige Einnahmequelle der Gemeinden darstellt.

Was ist in der Grundsteuer enthalten?

Die Grundsteuer beinhaltet, wie eingangs erwähnt, sämtliche Arten von Grundbesitz. Dazu zählen Grundstücke agrarischer Nutzung, d.h. Betriebe der Land- und Fortwirtschaft, Grundstücke baulicher Nutzung, bspw. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen sowie unbebaute, baureife Grundstücke. Je nach Art des Grundstücks greift eine andere Grundsteuer.

Welche Arten der Grundsteuer gibt es? Grundsteuer A, B und C

Grundsteuer A: Grundstücke agrarischer Nutzung

Für derartige Betriebe wird ein Wirtschaftswert auf Basis der Ertragsfähigkeit ermittelt. Hinzu kommt ein Wohnungswert für den Teil, der für Wohnzwecke genutzt wird.

Grundsteuer B: Grundstücke baulicher Nutzung

Hier greift die klassische Formel zur Berechnung der Grundsteuer anhand des Grundvermögens, der Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Kommune.

Neu ab 2025: Grundsteuer C: unbebaute, baureife Grundstücke

Mit der Grundsteuer C soll die Problematik der Spekulation in Ballungsgebieten gelöst werden, denn Kommunen können für baureife, aber unbebaute Grundstücke künftig einen höheren Hebesatz veranschlagen, als für Grundstücke mit agrarischer Nutzung (Grundsteuer A) oder für Grundstücke mit sonstiger baulicher Nutzung (Grundsteuer B).

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird in 3 Schritten ermittelt:

  • Schritt 1: Bewertung des Grundvermögens
  • Schritt 2: Multiplikation mit der Steuermesszahl
  • Schritt 3: Multiplikation mit dem Hebesatz der Kommunen

Hieraus ergibt sich folgende Formel:

Grundvermögen x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuerlast

Was ist der Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert beschreibt den rohen Wert von Grundstücken und Immobilien. Damit dient er als ein wesentlicher Faktor der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuerberechnung. Der Grundsteuerwert setzt sich aus den folgenden Parametern zusammen: Bodenrichtwert, Mietniveau, Grundstücksfläche, Grundstücksart, Alter des Gebäudes.

Was ist die Steuermesszahl?

Bei der Steuermesszahl, dem zweiten wichtigen Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer, handelt es sich um einen Multiplikator. Die Steuermesszahl hängt grundsätzlich vom Steuerobjekt ab. Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde sie drastisch reduziert.

Was ist der Hebesatz?

Den dritten Faktor der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bildet der Hebesatz. Dieser wird, wie zuvor angesprochen, von jeder Kommune individuell festgelegt. Aus diesem Grund variiert seine Höhe. Der Hebesatz wird überdies genutzt, um kommunale Mehr- und Mindereinnahmen auszugleichen.

Grundsteuerlast – Musterrechnung am Beispiel der Stadt Bingen, Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus

Frau Mustermann besitzt ein Einfamilienhaus im Bingener Ortsteil Gaulsheim mit Baujahr 2010. Das Grundstück hat eine Fläche von 275 qm und eine Wohnfläche von 120 qm. Der Hebesatz der Stadt Bingen beträgt 450% (Grundsteuer B). Hieraus ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von 400€.

 

Mehrfamilienhaus

Frau Mustermann besitzt überdies ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen im selbigen Ortsteil Gaulsheim. Gebaut wurde dieses im Jahr 2005. Das Grundstück besitzt eine Fläche von 500 qm und eine Wohnfläche von insgesamt 360 qm. Der Bodenrichtwert beträgt ebenso wie beim Einfamilienhaus 125€/ qm, der Hebesatz liegt bei 450% (Grundsteuer B). Hieraus ergibt sich eine jährliche Steuerlast von 900€.


Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Steuerberatung

Michael Autenheimer, Steuerberater
info@stb-au.de
Telefon 06721 / 9108-10

Kontaktformular

*Hiermit willige ich ein, dass meine Daten vom Empfänger für den Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und verarbeitet werden. Ich habe das Recht, über die gespeicherten Daten Auskunft zu bekommen und diese berichtigen oder löschen zu lassen. Eine Weitergabe meiner Daten an Dritte untersage ich.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.