Grundsteuer: Das Fristende 31.10.2022 naht

Aktuellen Erhebungen des Finanzministeriums zufolge, haben bisher lediglich 18% aller Grundsteuerpflichtigen ihre Grundsteuererklärungen eingereicht – mit rund 6,2 Millionen online eingereichter Erklärungen fehlen damit noch über 28 Millionen Grundsteuererklärungen. Diese müssen bis spätestens 31. Oktober elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Grundsteuererklärung jetzt beauftragen!

Wir von der Kanzlei Autenheimer unterstützen Sie bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir jedoch unterschiedliche Angaben und Unterlagen von Ihnen. Diese haben wir Ihnen im Folgenden aufgelistet:

Welche Unterlagen werden zur Berechnung des Grundsteuerwerts benötigt?

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes, Einheitswertaktenzeichen
  • Aus dem Grundbuchauszug: Gemarkung, Flur und Flurstück, Fläche des Grundstücks (Größe in m2)
  • Erstreckt sich die Fläche auf mehrere Gemeinden?
  • Eigentumsverhältnisse: Name, Anschrift und persönliche Angaben des bzw. der Eigentümer, Eigentumsanteil, z.B. 333/1.000 bei einer Eigentumswohnung oder aber 1/1 bei einem Einfamilienhaus, das einer Person gehört
  • Grundstücksart: z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, unbebaut etc.
  • Wie/wofür nutzen Sie das Grundstück
  • Handelt es sich um ein Baudenkmal?
  • Besteht eine Abbruchverpflichtung?

Wie läuft die Erstellung der Grundsteuererklärung konkret ab?

Im ersten Schritt erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von uns per E-Mail eine Einladung zu unserem Online-Tool namens Smart Grundsteuer. Hier können dann sämtlichen Daten erfasst und Dokumente und Unterlagen hochgeladen werden. Im Anschluss berechnen wir auf Grundlage der im Tool erfassten Daten den Grundsteuerwert individuell für jede Immobilie. Zu guter Letzt erstellen wir die Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert und übermitteln diese an das Finanzamt. Sobald das Finanzamt die erlassenen Bescheide übermittelt, überprüfen wir diese zudem.

Weitere Info’s zu unserem Grundsteuer Service finden Sie hier.


Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Steuerberatung

Michael Autenheimer, Steuerberater
info@stb-au.de
Telefon 06721 / 9108-10

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