Grundsteuer 2022: Was gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft?

Wie bereits in unserem ersten Grundlagenartikel zur Grundsteuer berichtet haben, müssen im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 zahlreiche Immobilien, Grundstücke und landwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Doch was kommt auf Land- und Forstwirte konkret zu? Wie berechnet sich die Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft? Und bis wann muss ich als Landwirt, Forstwirt oder Waldbesitzer handeln? Wir haben die Antworten!

Das kommt auf Land- und Fortwirte sowie Waldbesitzer zu

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben fällt, wie zuvor auch, Grundsteuer A an. Wurde bisher die Vermögenssubstanz als Bemessungsgrundlage genutzt, werden fortan die laufenden Erträge des Betriebs als Grundlage zu Rate gezogen. Damit die Grundsteuerbeträge ordentlich berechnet werden können, müssen Land- und Fortwirte sowie Waldbesitzer bis spätestens 31. Oktober eine sog. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. In dieser Feststellungserklärung müssen sowohl die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgrundstücke als auch die Wohnteile erklärt werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass selbst Landwirte, die ihren Landwirtschaftsbetrieb als Erbbauberechtigte unterhalten, eine derartige Erklärung einreichen müssen.

Welche Unterlagen werden für die Feststellungserklärung benötigt?

Neben Daten zur Lage, Fläche und Art des Grundstücks müssen Angaben zur Gemarkung, dem Flur und Flurstück sowie den Eigentumsverhältnissen getätigt werden. Außerdem muss bei Land- und Fortbetrieben nachgewiesen werden, welche Bereiche land- bzw. forstwirtschaftlich und welche Bereiche als Wohnfläche genutzt werden.

Was passiert, wenn ich als Landwirt keine Feststellungserklärung abgebe?

Halten sich Landwirte, Forstwirte oder Waldbesitzer nicht an die Vorgaben, bis spätestens 31. Oktober eine Feststellungserklärung einzureichen, müssen sie mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 25.000€ rechnen.

Wer erstellt die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für meinen landwirtschaftlichen Betrieb?

In der Regel kümmert sich ein Steuerberater um das Aufsetzen der Feststellungserklärung für das Finanzamt, denn die Tatsache, dass für jeden Besitz eine gesonderte Erklärung eingereicht werden muss, verkompliziert das Ganze. Überdies muss die Feststellungserklärung elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden – Erklärungen in Papierform sind nicht zulässig.

Wie oft muss ich als Landwirt eine Feststellungserklärung abgeben?

Da im Rahmen der Grundsteuer Novelle sämtlicher Grund und Besitz neu bewertet werden muss, müssen für sämtliche Grundstücke und Landwirtschafts- bzw. Forstwirtschaftsbetriebe die sich im Besitz befinden, Feststellungserklärungen eingereicht werden. Besitzt ein Landwirt mehrere Betriebe, kann er diese nicht gebündelt in einer Erklärung erklären, sondern muss für jeden der Betriebe eine gesonderte Feststellungserklärung einreichen.

Wie viel Grundsteuer fällt für meinen Betrieb der Land- bzw. Forstwirtschaft künftig an?

Leider kann nicht pauschal beantwortet werden, wie hoch die Grundsteuer künftig ausfallen wird, da der Grundsteuerbetrag von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Prinzipiell ist es so, dass, je höher der laufende Ertrag des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebs und je größer die Fläche, desto mehr Grundsteuer fällt an.

Wie oft fällt die Grundsteuer A an?

Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Kauf eines Grundstücks bzw. land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs bezahlt werden muss, fällt die Grundsteuer jährlich an. Das gilt sowohl für die Grundsteuer A als auch B und neu ab 2025: die Grundsteuer C.


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Michael Autenheimer, Steuerberater
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