Grundsteuer in der Praxis: So viel zahlen Sie als Eigenheimbesitzer
Zur Berechnung des Grundsteuerwerts für Einfamilienhäuser kommt das sog. Ertragswertverfahren zum Einsatz. Hier gilt der Hebesatz der Grundsteuer B. Im folgenden Praxisbeispiel zeigen wir Eigentümerinnen und Eigentümern von Einfamilienhäusern, wie viel Grundsteuer für ihren Besitz künftig anfallen könnte. Da die Kommunen bisher noch keine Erhöhung der Hebesätze vorgenommen haben, bleibt abzuwarten, wie hoch die Grundsteuer künftig tatsächlich ausfallen wird.

Was wird als Einfamilienhaus deklariert?
Gemäß Bewertungsgesetz sind Einfamilienhäuser Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und KEIN Wohnungseigentum sind. Einfamilienhäuser dürfen grundsätzlich nur zu wohnlichen Zwecken genutzt werden, es sei denn, die betriebliche Mitbenutzung beträgt weniger als 50% (berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche). Gleichzeitig muss das äußere Erscheinungsbild erhalten bleiben und darf nicht beeinträchtigt sein – das Einfamilienhaus darf sich nicht von anderen Einfamilienhäusern in seinem Aussehen unterscheiden. Zu beachten ist, dass, je auffälliger die betriebliche Nutzung, desto eher liegt ein ‚gemischt genutztes‘ Grundstück vor und bei betrieblich genutzten Grundstücken wird vom Finanzamt nicht mehr das Ertragswertverfahren, sondern das Sachwertverfahren angewendet. Das könnte sich eventuell negativ auf die Grundsteuerhöhe auswirken.
Beispielrechnung Einfamilienhaus in Bingen, Rheinland-Pfalz
Eckdaten
- Kommune: Bingen am Rhein, Ortsteil Gaulsheim
- Kommunaler Hebesatz: 450%
- Mietniveaustufe: 3
- Bodenrichtwert: 125 €/ qm
- Grundstücksfläche: 500 qm
- Grundstücksart: Einfamilienhaus
- Baujahr: 2000
- Restnutzungsdauer: 80 Jahre
- Wohnfläche: 150 qm
- Anzahl Garagenstellplätze: 1
- Steuermesszahl: 0,31 Promille
Berechnung laut Bundesmodell
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
= 291.300€ x 0,31 Promille x 450% = 406,36€
In unserem Beispiel muss der Eigentümer/ die Eigentümerin künftig 406,36€ Grundsteuer entrichten.
Beispielrechnung Einfamilienhaus in Bingen, Rheinland-Pfalz mit angepasstem Hebesatz
Eckdaten
- Kommune: Bingen am Rhein, Ortsteil Gaulsheim
- Kommunaler Hebesatz: 700% (fiktiver Wert)
- Mietniveaustufe: 3
- Bodenrichtwert: 125 €/ qm
- Grundstücksfläche: 500 qm
- Grundstücksart: Einfamilienhaus
- Baujahr: 2000
- Restnutzungsdauer: 80 Jahre
- Wohnfläche: 150 qm
- Anzahl Garagenstellplätze: 1
- Steuermesszahl: 0,31 Promille
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
= 291.300€ x 0,31 Promille x 700% = 632,12€
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Michael Autenheimer, Steuerberater
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