Bundesmodell oder individuelles Modell? Darum fiel die Entscheidung so schwer

Wie bereits in einem unserer letzten Fachbeiträge erläutert, hat sich Rheinland-Pfalz für das Bundesmodell zur Berechnung des Grundsteuerwerts entschieden. Mehrere Bundesländer haben sich wiederum bewusst dagegen entschieden – doch woran liegt das? Was macht die Entscheidung für ein Grundsteuermodell und gegen ein anderes so schwer? Diesen und weiteren Fragen möchten wir im heutigen Artikel näher auf den Grund gehen.

Bundesländer haben die Qual der Wahl: Öffnungsklausel nutzen oder mit Bundesmodell fahren

Die Grundsteuerreform 2022 brachte einige Neuerungen mit sich. Den Bundesländern wurde es unter anderem freigestellt, ob sie künftig mit dem neuen Bundesmodell fahren oder von der Öffnungsklausel Gebrauch machen möchten. Diese Entscheidung ist Vielen nicht leichtgefallen, verbirgt sich dahinter eine politische Entscheidung. Zum einen ist es wichtig, ein für alle Beteiligten einfaches Modell einzuführen. Zum anderen sollte das Modell aber auch wesentliche Faktoren wie Standorte etc. berücksichtigen. Im Falle von Bayern, dass sich für das reine Flächenmodell entschied, bleibt die Reaktion der Bürgerinnern und Bürger abzuwarten, wenn, im Falle eines gleichen kommunalen Hebesatzes, der gleiche Grundsteuerbetrag entrichtet werden muss ganz gleich ob Bürger A auf dem Land und Bürger B in der Innenstadt wohnt.

Rheinland-Pfalz und das Bundesmodell

Ebenso wie NRW, Thüringen und 6 weitere Bundesländer entschied sich Rheinland-Pfalz dafür, mit dem Bundesmodell zu fahren und keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel zu machen. Da diese Modell jedoch komplexer ist und deutlich mehr Angaben auf Seiten der Eigentümer erfordert, empfiehlt es sich zur Berechnung des Grundsteuerwerts einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn ungleich wie beim Bayerischen Modell, das im Wesentlichen auf der Fläche des Grundstücks, der Fläche des Gebäudes und den Äquivalenzbeträgen basiert, müssen beim Bundesmodell zusätzliche Daten wie Bodenrichtwerte, Gemarkungen, die Mietniveaustufe uvm.miteinbezogen werden.

Weitere Informationen zum Bundesmodell gibt's hier.


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